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29.11.07 - Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW
Qualmen oder Nicht-Qualmen ... das ist hier die Frage!
Diese willkürliche Abwandlung des Hamlet-Zitates ist zwar etwas
plakativ, aber angesichts des drohenden "Ungemachs" ähnlich schwierig zu
entscheiden. Während Hamlet (vergleiche Hamlet - Prinz von Dänemark -
William Shakespeare) vor entschlossenem Handeln scheut, da Handeln
mit seinem eigenen Tod verbunden sein könnte, sind die gastronomischen
Betriebe in NRW, zu denen auch die Erotikdiscothek Beverly gehört, von
einer einschneidenden gesetzlichen Neuregelung betroffen:
Verabschiedung und Einführung eines
Nichtraucherschutzgesetzes in NRW
Zur Historie: Im März 2005 vereinbarten das Bundesministerium
für Gesundheit und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA
freiwillige Maßnahmen der deutschen Gastronomen, um gesetzliche Verbote
zu vermeiden (Selbstverpflichtung). Diese Vereinbarungen zeigten jedoch
fast gar keine Erfolge.
Anfang Dezember 2006 vereinbarte die große Koalition, dass die kommende
Ausweitung des Rauchverbots in Speisewirtschaften und Diskotheken, nicht
aber in Schankwirtschaften gelten solle. Am 8. Dezember wurde aber
bereits bekannt gegeben, dass das Gaststättenrecht durch
die Föderalismusreform Ländersache geworden sei. Einige Bundesländer,
darunter Bayern und Baden-Württemberg, kündigten kurz darauf eigene
Regelungen an, die ein generelles Rauch-verbot in Gastronomie und
Diskotheken vorsahen und bis Mitte 2007 in Kraft treten sollten. Seit
Anfang 2007 bemüht sich eine Arbeitsgruppe, u. a. bestehend aus den
Gesundheitsministern von Bund und Ländern, das Rauchverbot im Wege der
Parallelgesetzgebung doch noch bundesweit einheitlich zu regeln.
Am 23. Februar 2007 wurde ein grundsätzliches Rauchverbot für
Speisewirtschaften, Diskotheken und Schankwirtschaften beschlossen.
Ausnahmen sollen höchstens noch in streng abgetrennten Nebenräumen
möglich sein. Gesundheitsexperten bezeichneten die einstimmig
beschlossene Vorgehensweise als „bedeutenden Schritt“ für den Schutz der
Gesundheit aller.
Die Regelung musste dann erst noch von der Ministerpräsidentenkonferenz
Ende März 2007 abgesegnet werden, bevor sie dann als Gesetz frühestens
Anfang Juli 2007, spätestens Anfang Januar 2008 in Kraft treten kann.
Ein Verbot benötigt jedoch neue Gesetze auf Länderebene.
Nach den Beratungen vom 22. März 2007 sollte es kein einheitliches
Rauchverbot für Gaststätten, Kneipen und Restaurants geben. Zwar
einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen
weitgehenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie, in Schulen,
Kindergärten, Behörden, Theatern, öffentlichen Verkehrsmitteln und
Diskotheken. Aber letztlich einigte man sich auf die Formulierung, dass
Rauchen in Gaststätten grundsätzlich nur noch in einem abgetrennten,
evtl. mit einem ‚R‘ gekennzeichneten, geschlossenem Raum erlaubt sein
soll. Eine Minderheit der Länder - wie u. a. Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen - räumte sich das Recht auf sog. Ausnahmeregelungen ein,
wobei bis zum heutigen Tag darüber keine genaue Definition vorliegt.
Insgesamt betrachtet also ein ziemliches Durcheinander! - Das notwendige
Landesgesetz für NRW liegt dem Landtag zwar vor, ist aber noch nicht
verabschiedet. Nach bisherigen Informationen soll die Verabschiedung
noch vor der Weihnachtspause erfolgen und dann
bereits zum 1. Januar 2008 geltendes Landesrecht werden. Allerdings gibt
es von Seiten der
Landesregierung NRW noch keine genauen Richtlinien außer der Ankündigung
bis zum 1. Juli 2008 eine Übergangsfrist zu gewähren.
Vorläufiges Resultat: Bis zum 1. Juli 2008 darf in Gaststätten noch
gequalmt werden!
Aufgeschoben ... aber nicht aufgehoben! - Das Problem ist
damit nicht beseitigt, die Umsetzung
aber eben vertagt ... wie es die Politik nun mal gerne macht!
Was aber bedeutet die Einführung des Gesetzes für einen Betrieb wie das
Beverly? - Diese Frage soll uns einmal beschäftigen, da das Gesetz ja
nun sicher kommen wird und der 1. Juli 2008
erfahrungsgemäß mal wieder schnell vor der Tür stehen wird.
Generell ist das Rauchen verboten! - Allerdings gibt es die Möglichkeit
Raucherbereiche einzurichten, die von den Nichtraucherräumen strikt zu
trennen sind! - Dazu müssen Schilder
und Hinweise aufgehängt werden und man muss definieren was Raucher- und
was Nichtraucher-Bereich ist!
Die Nichtraucher-Bereiche müssen in jedem Fall deutlich größer als die
Raucher-Bereiche sein!
Nun könnte man im Beverly die Lustbereiche zu "Nichtraucher-Zonen"
deklarieren und würde
damit den gesetzlichen Anforderungen durchaus Genüge leisten. Ob dies
von den zuständigen Ämtern dann akzeptiert werden wird steht natürlich
in den Sternen.
Darum werden wir schon im Januar Gespräche mit dem Ordnungsamt suchen
und uns natürlich auch vom Hotel- und Gaststättenverband informieren und
beraten lassen. Das Problem betrifft eigentlich alle Swingerclubs und
wir stehen mit verschiedenen Betreibern in Kontakt, die auch
nicht wissen wie es werden wird.
Eine große Party ohne die Möglichkeit ein wenig zu rauchen ist nur
schwer vorstellbar. Das man das Bistro rauchfrei machen sollte ... dafür
ist auch der Verfasser dieser Zeilen zu begeistern!
Gewisse Kompromisse sind einfach notwendig ... schließlich muten "wir
Raucher" den nichtrauchenden Mitmenschen schon einiges zu und hier liegt
ja auch ein Ansatz des Gesetzes.
Von Militanz halte ich wenig ... aber da die "Selbstverpflichtung" wie
zu erwarten als Witz endete,
war der Gesetzgeber in der Pflicht. Ich halte Euch in jedem Fall auf dem
"Laufenden" und grüße
Euch mal wieder herzlich!
Euer Admin |